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Geschäftsordnung des Sinfonischen Blasorchesters Ulm - SBU e.V.

Stand 22. Februar 1997

§ 1 Grundsätze

  1. Das Sinfonisches Blasorchester Ulm ist ein selbständiges und unabhängiges Blasorchester in der Besetzung eines sinfonischen Blasorchesters.
  2. Die musikalische Arbeit findet projektbezogen in Arbeitsphasen statt, die aus jeweils mehreren Probenphasen (Wochenenden) und abschließenden musikalischen Veranstaltungen (Konzerte, Wettbewerbsteilnahmen, Rundfunk- oder Tonträgeraufnahmen, o. ä.) bestehen. Ein Instrumentalunterricht für die Mitglieder findet nicht statt.
  3. Das Sinfonische Blasorchester Ulm versteht sich durch die Arbeitsaufteilung in Arbeitsphasen und den fehlenden Instrumentalunterricht der Mitglieder nicht als Konkurrenz für Musikvereine und andere regelmäßig probende Orchester, sondern als ein zusätzliches und ergänzendes Angebot für ambitionierte Musiker.
  4. Das Sinfonische Blasorchester Ulm soll sich finanziell möglichst selbst durch Einnahmen aus musikalischen Veranstaltungen und Spenden tragen. Der Beitrag der aktiven Mitglieder soll möglichst gering gehalten werden.

§ 2 Ablauf einer Arbeitsphase

  1. Alle passiven Mitglieder werden zu Beginn einer Arbeitsphase über den geplanten Ablauf der Arbeitsphase informiert.
  2. Sie können sich dann für die Teilnahme an dieser Arbeitsphase bewerben. Der musikalische Leiter bzw. von ihm gewählte Vertrauenspersonen entscheiden dann aufgrund der musikalischen Leistungsfähigkeit und des Bedarfs im Orchester über die Teilnahme an der Arbeitsphase. Angenommene Bewerber werden für die Dauer der Arbeitsphase zu aktiven Mitgliedern.
  3. Die aktiven Mitglieder absolvieren gemeinsam mit dem musikalischen Leiter die Probenphasen und die geplanten musikalischen Veranstaltungen.
  4. Am Ende der Arbeitsphase werden alle aktiven Mitglieder wieder zu passiven Mitgliedern.

§ 3 Instrumente, Noten

  1. Die Instrumente sind in der Regel von den Mitgliedern selbst zu stellen.
  2. Noten werden vom Sinfonischen Blasorchester Ulm leihweise zur Verfügung gestellt.
Die vorstehende Geschäftsordnung des Sinfonischen Blasorchesters Ulm - SBU wurde der Gründungsversammlung am 22. Februrar 1997 vom Vorstand bekanntgegeben.
© 1997 SBU e.V.
Letzte Änderung am 02.05.97