SBU e.V.
Homepage
Wir über uns
Inhalt
Aktuelles/Termine
Kontakt
Pressestimmen
Archiv
Links
Zurück

Beitragsordnung des Sinfonischen Blasorchesters Ulm - SBU e.V.

Stand 1. Januar 1999

§ 1 Beitragspflicht

  1. Für aktive, passive und fördernde Mitglieder (§ 3 Absätze (2),(3) und (5) der Satzung) ist ein Beitrag gemäß § 7 der Satzung zu zahlen. Die Beitragspflicht endet erst mit Austritt oder Ausschluß aus dem Verein.

§ 2 Höhe der Beiträge

  1. Der Beitrag der aktiven und passiven Mitglieder (§ 3 Absatz (2) und (3) der Satzung) beträgt jährlich mind. DM 30,-.
  2. Aktive Mitglieder (§ 3 Absatz (2) der Satzung) bezahlen zusätzlich für jede Arbeitsphase einen vorher vom Vorstand festgelegten Teilnehmerbeitrag. Die Höhe dieses Teilnehmerbeitrags richtet sich nach den zu erwartenden Kosten der Arbeitsphase und wird auf der Ankündigung der Arbeitsphase mitgeteilt.
  3. Der Beitrag der fördernden Mitglieder (§ 3 Absatz (5) der Satzung) beträgt jährlich mindestens DM 50,- für natürliche Personen und mindestens DM 200,- für juristische Personen.
  4. Ehrenmitglieder (§ 3 Absatz (6) der Satzung) sind beitragsfrei.
  5. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  6. Bedürftigen Mitgliedern kann auf Antrag vom Vorstand eine Beitragsermäßigung gewährt werden.

§ 3 Fälligkeit des Beitrags

  1. Beiträge nach § 2 Absatz (1) und (3) werden spätestens zum Ende des 1. Quartals fällig. (2) Teilnehmerbeiträge nach § 2 Absatz (2) werden zu Beginn einer Arbeitsphase, spätestens jedoch zu dem auf der Ankündigung der Arbeitsphase angegebenen Termin fällig.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Beiträge sind per Lastschrifteinzugsverfahren zu zahlen.

§ 5 Beitragsrückzahlung

  1. Eine Rückzahlung der Teilnehmerbeiträge nach § 2 Absatz (2) ist nur dann möglich, wenn die Arbeitsphase nicht stattfindet. Eine Rückzahlung ist nicht möglich, wenn das Mitglied nicht an der Arbeitsphase teilnehmen kann oder sich der Ablauf der Arbeitsphase aus wichtigen Gründen ändert. Dies gilt auch für teilweise Rückzahlungen.
Die vorstehende Beitragsordnung des Sinfonischen Blasorchesters Ulm - SBU wurde von der Gründungsversammlung am 22. Februrar 1997 rechtsgültig beschlossen.
© 1997 SBU e.V.
Letzte Änderung am 01.01.99